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   BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81   

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https://dejure.org/1981,5305
BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81 (https://dejure.org/1981,5305)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1981 - 1 StR 446/81 (https://dejure.org/1981,5305)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1981 - 1 StR 446/81 (https://dejure.org/1981,5305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Buchführungspflicht - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils - Aufgehobene Feststellungen - Bezug auf Strafausspruch - Heranziehung durch Bezugnahme - Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 534
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80

    Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott -

    Auszug aus BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
    Das angefochtene Urteil muß abgehoben werden, weil das Landgericht auf die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 1979 zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Bezug genommen hat (UA S. 3), diese Feststellungen aber als zum Strafausspruch gehörend durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 - aufgehoben waren.
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Auszug aus BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch die Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 460, BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80 -).
  • BGH, 25.03.1980 - 1 StR 125/80

    Einbeziehbarkeit von aufgehobenen Feststellungen für ein Urteil

    Auszug aus BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
    Ergänzende Feststellungen allein genügen nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. März 1980 - 1 StR 125/80 - und vom 13. Januar 1981 - 1 StR 825/80 -).
  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80

    Aussetzung einer nachträglich gebildeten Gesamtstrafe zur Bewährung - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch die Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 460, BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80 -).
  • BGH, 13.01.1981 - 1 StR 825/80

    Notwendigkeit des Treffens eigener Feststellungen eines neuen Tatrichters

    Auszug aus BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
    Ergänzende Feststellungen allein genügen nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. März 1980 - 1 StR 125/80 - und vom 13. Januar 1981 - 1 StR 825/80 -).
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